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Nach Parkschaden Fahrerflucht vermeiden

Es passiert so schnell: beim Ausparken ein Fahrzeug gestreift – auch das noch, denn eigentlich sollte man schon beim nächsten Termin sein, die Kinder abholen oder wie auch immer… Schnell einen Notizzettel mit meiner Telefonnummer hinter den Scheibenwischer des beschädigten Autos geklemmt, damit sich der Fahrzeugbesitzer melden kann – damit wurde der Tatbestand der Fahrerflucht gesetzt! Warum …?

So reagieren Sie richtig

Sie rufen einfach die nächste Sicherheitsdienststelle (kostenloser Notruf Polizei 133 oder Euro Notruf 112) und melden den Vorfall; die Sicherheitsbehörde notiert Ihren Anruf in einem Journal, somit ist nachvollziehbar, dass Sie unverzüglich die Polizei verständigt haben, wenn Sie den geschädigten Fahrzeuglenker nicht sofort feststellen können.

Die Polizei wird Sie dann zu einer Sachverhaltsdarstellung ins Wachzimmer bitten, die Protokollaufnahme ist kostenfrei; wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde und Sie eine Reparatur über die Vollkaskoversicherung abwickeln wird ebenfalls diese Anzeige benötigt.

Warum eine handschriftliche Notiz nicht genügt, sei mit einer kurzen Geschichte erzählt, die sich tatsächlich ereignet hat:

Hr. K. ruft mich abends als Versicherungsmakler an und teilt mir mit, was er machen solle, es war soeben die Polizei bei ihm zu Hause und wollte seinen PKW besichtigen: Auf die Frage an die Beamten, warum sein PKW gesucht werde antworteten dies Polizisten, er sei in ein Unfallsgeschehen verwickelt und der Sachverhalt müsse geklärt werden.

Der PKW des Hr. K. hatte aber tatsächlich keinen feststellbaren Schaden, in der Folge erklärte die Beamten den Grund ihrer Amtshandlung: Hr. K. hatte tatsächlich in Linz am von den Polizisten beschriebenen Parkplatz schräg zur Fahrbahn geparkt. Welcher PKW neben seinem Kfz parkte wusste Hr. K. nicht mehr, allerdings war an einem der geparkten PKW´s eine handschriftliche Notiz hinter dem Scheibenwischer gefunden worden, wo das Kfz Kennzeichen von Hr. K.´s PKW notiert war und dass er eben einen Schaden beim Einparken verursacht hatte. Das war aber nachweislich nicht der Fall, auch bei einer späteren Fahrzeuggegebenüberstellung passte die Höhe der Stossstange vom PKW des Hr. K. und die Delle des beschädigten Fahrzeuges überhaupt nicht zusammen…

Offensichtlich hatte der wahre Täter einen Zettel angefertigt und das Kennzeichen eines daneben geparkten PKW darauf als Verursacher notiert…

Zur Nachahmung ist diese „gute“ Idee allerdings überhaupt nicht geeignet, da immer wieder Personen, die Parkschäden beobachten eine Anzeige bei der Polizei erstatten…

Und sollte auf diese Weise ein Parkschaden aufgeklärt werden folgt ganz sicher ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht.

So handeln Sie richtig

Wenn Sie einen Sachschaden verursachen und den Besitzer nicht sofort auffinden können, dann sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Anzeige an die Behörde zu machen. Unverzüglich heißt sofort. Die Polizei verständigt dann den Geschädigten.

Andernfalls droht ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht, die eigene Kaskoversicherung ist auch wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei …